AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Werbeagentur BSM-Design – Eberhard Mertens
Nettetaler Str. 167a · 41751 Viersen
Telefon: 02153–9529923 · Mobil: 0172–2453046
E-Mail: mail@bsm-design.de
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Werbeagentur BSM-Design – Eberhard Mertens, nachfolgend „Agentur“, und ihren Kunden über Leistungen insbesondere aus den Bereichen Webdesign, Grafikdesign, Printgestaltung, Werbung, Werbetechnik und Fahrzeugbeschriftung.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.4 Individuell zwischen Agentur und Kunde getroffene Vereinbarungen, insbesondere Angaben im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder einer individuellen Leistungsbeschreibung, haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5 Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder die einvernehmliche Aufnahme der Arbeiten zustande.
1.6 Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten für bereits abgeschlossene Verträge nur, wenn beide Parteien dies vereinbaren.
2. Leistungsumfang und Änderungen
2.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Leistungsbeschreibung.
2.2 Innerhalb des vereinbarten Gestaltungs- und Leistungsrahmens besteht für die Agentur die für eine kreative Leistung erforderliche Gestaltungsfreiheit. Subjektive gestalterische Vorstellungen des Kunden, die bei Auftragserteilung nicht mitgeteilt wurden, begründen für sich allein keinen Mangel.
2.3 Wünsche des Kunden, die den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nachträglich verändern oder erweitern, gelten als Zusatzleistungen und können zusätzlich berechnet werden. Die Agentur wird den Kunden nach Möglichkeit vor Ausführung auf einen dadurch entstehenden wesentlichen Mehraufwand hinweisen.
2.4 Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen sind zulässig, sofern dadurch die vereinbarte Funktion, Qualität und gestalterische Gesamtwirkung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Freigaben und sonstigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
3.2 Der Kunde benennt auf Wunsch eine Person, die zur Abstimmung, Erteilung von Korrekturwünschen und Freigabe von Arbeitsergebnissen berechtigt ist.
3.3 Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Informationen, Materialien, Zugänge, Entscheidungen oder Freigaben des Kunden nicht rechtzeitig vorliegen, verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten entsprechend. Ein dadurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann berechnet werden.
3.4 Der Kunde ist für die sachliche Richtigkeit der von ihm gelieferten Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Namen, Anschriften, Telefonnummern, Preise, Produktangaben, technische Angaben und sonstige Tatsachenbehauptungen.
4. Konzepte, Entwürfe und Präsentationen
4.1 Die Präsentation eines Konzepts, Entwurfs, Layouts oder Gestaltungsvorschlags führt allein noch nicht zur Einräumung von Nutzungsrechten.
4.2 Vor Auftragserteilung präsentierte Konzepte und Entwürfe dürfen ausschließlich zur Entscheidung über eine mögliche Beauftragung verwendet werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3 Eine wirtschaftliche Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe solcher Entwürfe oder wesentlicher gestalterischer Bestandteile an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung mit der Agentur nicht gestattet.
4.4 Soweit für eine Konzeptentwicklung oder Präsentation eine Vergütung vereinbart wurde, ergibt sich der Umfang etwaiger Nutzungsrechte aus der jeweiligen Vereinbarung.
5. Fremdleistungen und Leistungen Dritter
5.1 Die Agentur ist berechtigt, für einzelne Leistungen geeignete Dritte einzusetzen, beispielsweise Programmierer, Fotografen, Illustratoren, Druckereien, Werbetechnikbetriebe, Hostinganbieter oder sonstige spezialisierte Dienstleister.
5.2 Fremdleistungen können – je nach Vereinbarung – im Namen der Agentur oder unmittelbar im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt werden.
5.3 Kosten für Fremdleistungen, Lizenzen, Stockmaterial, Domains, Hosting, Plugins, Schriften, Druck, Produktion oder sonstige Leistungen Dritter sind nur dann im Agenturhonorar enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.
5.4 Soweit der Kunde unmittelbar Vertragspartner eines Drittanbieters wird, gelten für dieses Vertragsverhältnis die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
5.5 Ändern Dritte vor einer noch nicht erfolgten Beauftragung Preise oder Leistungsbedingungen, wird die Agentur den Kunden über daraus entstehende wesentliche Mehrkosten informieren und vor einer kostenpflichtigen Beauftragung die weitere Vorgehensweise abstimmen.
6. Webdesign und digitale Leistungen
6.1 Der konkrete Leistungsumfang eines Website-Projekts ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
6.2 Websites werden für die bei Fertigstellung aktuellen marktüblichen Browser und Endgeräte im vereinbarten Umfang erstellt. Eine dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Browser-, Betriebssystem-, WordPress-, Theme-, Plugin- oder sonstigen Softwareversionen ist ohne gesonderte Wartungsvereinbarung nicht geschuldet.
6.3 Die Funktionsfähigkeit von Leistungen und Diensten Dritter – beispielsweise Hosting, Plugins, externe Schnittstellen, APIs oder Plattformen – liegt außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Agentur. Die Agentur haftet nicht für deren Ausfall oder Änderung, soweit sie diesen Umstand nicht zu vertreten hat.
6.4 Laufende Wartung, Aktualisierung, Datensicherung, Sicherheitsüberwachung, Pflege oder inhaltliche Aktualisierung einer Website ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.5 Sofern Suchmaschinenoptimierung Bestandteil des Auftrags ist, schuldet die Agentur die vereinbarten Optimierungsmaßnahmen, jedoch keinen bestimmten Suchmaschinenrang, eine bestimmte Besucherzahl oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
6.6 Die Agentur erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die rechtliche Prüfung insbesondere von Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Cookie-Einsatz, Werbeaussagen, Bildrechten oder sonstigen rechtlich relevanten Inhalten ist nur geschuldet, wenn hierzu ausdrücklich eine hierfür geeignete externe fachkundige Stelle beauftragt wurde.
6.7 Nach Übergabe einer Website ist der Kunde für die sichere Aufbewahrung der ihm übergebenen Zugangsdaten verantwortlich.
6.8 Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter nach Abnahme selbst Änderungen an Website, Software oder Konfiguration vor, haftet die Agentur nicht für daraus entstehende Funktionsstörungen, soweit diese Änderungen hierfür ursächlich sind.
7. Printprodukte und Fahrzeugbeschriftungen
7.1 Bildschirmdarstellungen sind technisch bedingt nicht verbindlich farbgleich mit gedruckten oder produzierten Ergebnissen. Eine verbindliche Farbabstimmung bedarf einer gesonderten Vereinbarung, beispielsweise über einen geeigneten Proof oder ein verbindliches Farbmuster.
7.2 Geringfügige, technisch oder produktionsbedingt unvermeidbare Abweichungen bei Farbe, Material, Format, Beschnitt oder Verarbeitung stellen keinen Mangel dar, soweit sie branchenüblich und für den Kunden zumutbar sind.
7.3 Vor Druck oder Produktion erhält der Kunde – soweit dies Bestandteil des Arbeitsablaufs ist – einen Korrekturabzug, eine Ansicht oder eine Druckfreigabe zur Prüfung.
7.4 Bei Fahrzeugbeschriftungen hat der Kunde die Agentur vorab auf Besonderheiten des Fahrzeugs hinzuweisen, insbesondere auf Nachlackierungen, reparierte Lackflächen, bestehende Beschädigungen oder sonstige Umstände, die für die Verklebung von Bedeutung sein können.
7.5 Soweit eine Fahrzeugbeschriftung durch die Agentur oder einen von ihr beauftragten Betrieb montiert wird, muss das Fahrzeug zum vereinbarten Termin in einem für die Durchführung geeigneten Zustand bereitgestellt werden. Erforderliche zusätzliche Reinigungs-, Vorbereitungs- oder Demontagearbeiten können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht bereits Bestandteil des Angebots sind.
8. Prüfung, Freigabe und Abnahme
8.1 Entwürfe, Korrekturabzüge, Layouts, Druckdaten und vergleichbare Arbeitsergebnisse sind vom Kunden sorgfältig zu prüfen. Freigaben können insbesondere per E-Mail oder in anderer Textform erfolgen.
8.2 Der Kunde prüft vor einer Freigabe insbesondere Texte, Schreibweisen, Kontaktdaten, Zahlen, Preise, Bildzuordnungen und sonstige für ihn überprüfbare Inhalte.
8.3 Nach einer Freigabe vom Kunden gewünschte Änderungen gelten als zusätzliche Leistungen, soweit deren Ursache nicht in einer von der Agentur zu vertretenden Abweichung vom freigegebenen Stand liegt.
8.4 Soweit die vereinbarte Leistung einer Abnahme zugänglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
8.5 Nach Fertigstellung kann die Agentur dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten oder nicht begründet verweigerten Abnahme bleiben unberührt.
9. Termine und höhere Gewalt
9.1 Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
9.2 Eine vereinbarte Bearbeitungsfrist beginnt erst, wenn die für die Leistung erforderlichen Materialien, Informationen, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarten Vorauszahlungen vorliegen.
9.3 Verzögerungen im Verantwortungsbereich des Kunden verlängern vereinbarte Termine mindestens um den Zeitraum der Verzögerung; eine notwendige Neuplanung kann darüber hinaus berücksichtigt werden.
9.4 Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der Agentur nicht zu vertretender, unvorhersehbarer Umstände vorübergehend nicht erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
10. Honorar, Zusatzleistungen und Zahlung
10.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2 Das vereinbarte Honorar umfasst ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
10.3 Zusätzliche Korrekturen, Änderungswünsche oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs können nach Zeitaufwand oder nach gesondertem Angebot berechnet werden.
10.4 Die Agentur ist berechtigt, insbesondere bei größeren Aufträgen, länger laufenden Projekten oder erheblichen Fremdkosten angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
10.5 Vom Kunden freigegebene Fremdkosten und sonstige notwendige Auslagen sind vom Kunden zu erstatten, soweit sie nicht bereits im vereinbarten Honorar enthalten sind.
10.6 Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Zahlungsfrist genannt ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
10.7 Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
11. Unterbrechung und Beendigung eines Auftrags
11.1 Kommt der Kunde trotz Aufforderung wesentlichen Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten nicht nach, kann die Agentur nach angemessener Fristsetzung die weitere Bearbeitung bis zur Erfüllung der betreffenden Pflicht aussetzen.
11.2 Durch eine vom Kunden verursachte Unterbrechung entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.
11.3 Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Insbesondere richtet sich bei Werkverträgen eine freie Kündigung des Kunden vor Fertigstellung nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.4 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.5 Bereits erbrachte Leistungen sowie nicht mehr stornierbare, vom Kunden veranlasste Fremdkosten sind im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu vergüten.
12. Eigentum, Urheberrecht und Nutzungsrechte
12.1 Urheberrechte und sonstige geistige Schutzrechte verbleiben bei der Agentur beziehungsweise dem jeweiligen Urheber oder Rechteinhaber.
12.2 Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Nutzungsrechte.
12.3 Ist der Umfang der Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt, erhält der Kunde diejenigen Nutzungsrechte, die für den bei Vertragsschluss erkennbaren Vertragszweck erforderlich sind.
12.4 Eine darüber hinausgehende Verwendung eines Entwurfs oder einer Gestaltung für andere Produkte, Unternehmen, Marken, Kampagnen oder Zwecke bedarf einer entsprechenden Vereinbarung, soweit sie nicht bereits von den eingeräumten Nutzungsrechten umfasst ist.
12.5 Die Herausgabe offener, editierbarer Arbeits-, Layout- oder Quelldateien – beispielsweise Illustrator-, InDesign-, Photoshop- oder sonstiger Produktionsdateien – ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12.6 Für Schriften, Fotos, Stockmaterial, Plugins, Themes, Software oder sonstige Inhalte Dritter gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen. Die Agentur kann insoweit nur diejenigen Nutzungsrechte weitergeben, über die sie selbst verfügen darf.
12.7 Bei Websites umfasst die vertragsgemäße Nutzung grundsätzlich auch die übliche Pflege und Aktualisierung der Inhalte durch den Kunden oder von ihm beauftragte Personen, soweit dem keine Rechte Dritter oder ausdrücklich vereinbarte Beschränkungen entgegenstehen.
12.8 Eine öffentliche oder wirtschaftliche Nutzung noch nicht vollständig bezahlter Entwürfe ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
13.1 Der Kunde sichert zu, dass er über die für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Nutzungs-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte an den von ihm bereitgestellten Texten, Fotos, Logos, Grafiken, Marken und sonstigen Materialien verfügt.
13.2 Die Agentur ist ohne ausdrücklichen Auftrag nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen. Erkennt die Agentur jedoch einen offensichtlichen rechtlichen Konflikt, wird sie den Kunden hierauf hinweisen.
13.3 Werden wegen vom Kunden bereitgestellter Inhalte Ansprüche Dritter gegen die Agentur erhoben, stellt der Kunde die Agentur im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit die Rechtsverletzung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.
13.4 Bestehen begründete Zweifel an der rechtmäßigen Verwendung eines vom Kunden bereitgestellten Inhalts, darf die Agentur dessen Nutzung bis zur Klärung aussetzen.
14. Referenzen und Eigenwerbung
14.1 Die Agentur darf fertiggestellte und bereits öffentlich zugängliche Arbeiten im Rahmen ihrer Eigenwerbung als Referenz darstellen, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und im eigenen Portfolio, soweit keine entgegenstehende Vereinbarung, Geheimhaltungspflicht oder berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.
14.2 Hierbei kann der Kunde namentlich genannt und das öffentlich verwendete Firmenlogo im Zusammenhang mit der Darstellung des jeweiligen Referenzprojekts gezeigt werden.
14.3 Ein Hinweis auf BSM-Design auf der Website oder auf Werbemitteln des Kunden wird nur angebracht, soweit dies vereinbart ist.
15. Mängel und Gewährleistung
15.1 Für Mängel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
15.2 Der Kunde soll erkennbare Mängel nach Feststellung möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erfolgen kann.
15.3 Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten von Kaufleuten, insbesondere soweit § 377 HGB auf eine Lieferung Anwendung findet, bleiben unberührt.
15.4 Der Agentur ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
15.5 Ein bloßer nachträglicher Geschmacks- oder Meinungswechsel des Kunden stellt keinen Mangel dar, sofern die Agentur die vereinbarte und freigegebene Gestaltung ordnungsgemäß umgesetzt hat.
16. Haftung
16.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt außerdem eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften.
16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
16.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
16.5 Für Störungen oder Ausfälle von Leistungen Dritter haftet die Agentur nur, soweit sie die Ursache hierfür zu vertreten hat.
17. Vertraulichkeit und Datenschutz
17.1 Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit diese nicht bereits öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
17.2 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Agentur.
17.3 Soweit die Agentur im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, wird eine entsprechende gesonderte Vereinbarung geschlossen.
17.4 Eine Einwilligung des Kunden in Werbung, Newsletter oder sonstige Werbe-E-Mails ist nicht Bestandteil dieser AGB.
18. Projekt- und Arbeitsdateien
18.1 Die Agentur ist nicht verpflichtet, Arbeits-, Entwurfs-, Produktions- oder Projektdaten über die zur ordnungsgemäßen Durchführung und Übergabe des Auftrags erforderliche Zeit hinaus dauerhaft aufzubewahren, sofern nicht ausdrücklich eine Archivierung vereinbart wurde.
18.2 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.
18.3 Der Kunde ist nach Übergabe für die Sicherung der ihm übergebenen Daten und Dateien selbst verantwortlich.
19. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
19.1 Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
19.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur in Viersen.
19.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis als Gerichtsstand der Sitz der Agentur vereinbart. Die Agentur bleibt berechtigt, den Kunden auch an einem sonst gesetzlich zulässigen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
20.2 An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
20.3 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleibt hiervon unberührt.